In den hiesigen Angeboten wird auf die wissenschaftlich-fundierten, aber praktikablen Erkenntnisse aus Kriminologie, Kriminaltherapie und Risiko-/Bedrohungsmanagement zurückgegriffen.
Alle bei uns eingesetzten Expert:innen verfügen neben den wissenschaftlich-fundierten Fachkenntnissen über langjährige praktische Berufserfahrung im direkten Umgang mit (Hoch-)Risikoklienten. Einen Einblick in unser Team erhalten Sie hier.
Kriminalprognostische Zusatzgutachten & kriminologische Gutachten in familienrechtlichen Verfahren
Die kriminologische Gutachtenerstellung für Kinder und Jugendliche mit sexuell übergriffigem Verhalten erfolgt zum Zwecke der bedarfsgerechten Planung von Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen zur Abwehr von kindeswohlgefährdeten Entwicklungen. Im Fokus steht hierbei, ob das Kind bzw. der/die Jugendliche ein interventionsbedürftiges Risiko bezüglich der Entwicklung einer sogenannten "kriminellen Karriere" bzw. eine Gefährdung für zumeist jüngere (Stief-/Halb-)Geschwister aufweist. Die Schwerpunkte der Gutachtentätigkeit am ZKPF liegen auf der Fragestellung nach geeigneten Hilfen zur Erziehung sowie zu § 1631b Abs. 1 BGB jeweils zum kriminalpräventiven Umgang mit hochdelinquenten Kindern und Jugendlichen. Die unsererseits auf wissenschafltichen Erkenntnissen ermittelten Bedarfe zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung sind unabhängig von einer eingeschränkten oder fehlenden Erziehungsfähigkeit der Eltern(teile).
In Bezug auf erwachsene Sexualtäter:innen (Vergewaltigung, sexueller Kindesmissbrauch, Kinderpornographiekonsum) bieten wir kriminalprognostische Zusatzgutachten an. Unser Angebot ist insbesondere als Ergänzung zu Erziehungsfähigkeitsgutachten zu verstehen und helfen, die Gefährdung von sexualdelinquenten Eltern(teilen) für ihre Kinder angemessener einschätzen zu können.
Die in unseren Gutachten abgeleiteten therapeutischen/pädagogischen Interventionsempfehlungen erfolgen bei allen Altersgruppen gemäß des wissenschaftlich begründeten Risk-Need-Responsitvity-Prinzips (R-N-R) sowie unter Berücksichtigung des Good Lives Models (GLM).
Unsere Gutachtentätigkeit bieten wir im gesamten deutschsprachigen Raum im Auftrag von Familiengerichten und/oder Jugendämtern an. Die erbrachte Leistung stellen wir entsprechend des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) über die Vergütung von Sachverständig*innen in seiner zum entsprechenden Zeitpunkt gültigen Fassung in Rechnung.
Clearing
Bevor eine kriminalpräventive Intervention ausgesprochen wird, sollte ein fundiertes Clearing erfolgen. Wir bieten die Durchführung entsprechender Clearings mit abschließender Stellungnahme zur Interventionsempfehlung im gesamten deutschsprachigen Raum an.
Fallberatung, Supervision & Fallanalyse
Verschiedene ZKPF-Expert:innen sind als Fallsupervisor:innen tätig und bieten entsprechende Fallberatungen sowohl in Präsenz als auch Online an.
Risikoanalyse
Auf Anfrage erstellen wir darüber hinaus gutachterliche Stellungnahmen zur Risikoeinschätzung im Sinne des Bedrohungsmanagements.
Team- & Fallberatung
Im Fallmanagement wiederum werden Teams und einzelne Fachkräfte im Umgang mit (sexuell-) aggressiven Personen und (Hoch-)Risikosituationen beraten. Auf Wunsch werden konkrete Fälle der jeweiligen Einrichtung (auch in anonymisierter Form) besprochen und gemeinsam konkrete Fallmanagementstrategien für den konkreten Umgang mit grenzverletzenden Personen entwickelt.