Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zentrums für Kriminologie & Polizeiforschung | ZKPF, vertreten durch Dr. Rita Steffes-enn
§ 1 Geltungsbereich, Kund:inneninformationen
Für alle geschäftlichen Kontakte zwischen Zentrum für Kriminologie & Polizeiforschung und seinen Teilnehmer:innen gelten ausschließlich die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Abweichungen von diesen Bedingungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Teilnehmer:in werden zurückgewiesen.
Mit der Anmeldung zum Seminar erkennt die/der Teilnehmer:in bzw. der Anerkennung der Konditionen und verbindlichen Terminvereinbarung zwischen dem ZKPF und dem/der Auftraggeber:in, erkennt diese:r die hiesigen AGB an.
Für offene Seminarveranstaltungen
§ 2 Seminaranmeldung
Sie können sich für ein offenes Seminar per Mail oder per Post anmelden. Hierzu sind unsere Anmeldeformulare zu nutzen.
Sie erhalten von uns per Mail eine Anmeldebestätigung mit Details zum Seminar sowie eine Rechnung per Mail. Sollte das von Ihnen gebuchte Seminar bereits ausgebucht sein oder Sie die fachlichen Voraussetzungen zur Teilnahme nicht erfüllen, werden wir Sie umgehend informieren. Ihre Anmeldung gilt als angenommen, wenn wir nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung die Ablehnung erklärt haben. Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich zur kostenpflichtigen Teilnahme am gesamten Seminar. Es besteht mit der Anmeldung jedoch kein genereller Anspruch auf Zulassung zum Seminar. Vielmehr behalten wir uns die Zulassung zur Teilnahme im Einzelfall vor.
In den Anmeldeformularen sind die jeweils gültigen Seminargebühren aufgeführt. Es gelten die Preise des bei Anmeldung gültigen Seminarprogramms. Die Seminargebühr beinhaltet Honorare, Organisations- und Nebenkosten. Ihre An-/Abreise und Übernachtung(en) organisieren/buchen eingenverantwortlich und bezahlen Sie selbst. Wir erstatten keine Kosten bei späterer Anreise oder vorzeitiger Abreise.
Die Seminargebühr ist bis spätestens zum jeweils auf der Rechnung aufgeführten Termin zu überweisen, bei kurzfristigen Seminaranmeldungen ist der Betrag umgehend zu zahlen. Die Zahlung muss ohne jegliche Abzüge erfolgen. Sollte die Seminargebühr nicht fristgerecht gezahlt werden, behalten wir uns das Recht vor, den Teilnahmeplatz gegebenenfalls anderweitig zu vergeben. Auch ist Ihr Recht auf Teilnahme zwingend an die vorherige Zahlung der Teilnahmegebühr gebunden, bei fehlendem Zahlungseingang sind wir berechtigt, Sie vom Seminar auszuschließen. Ihnen zu den entsprechenden Zeitpunkten entstandene Kosten werden unsererseits nicht erstattet.
Mit der schriftlichen Anmeldung zu einer Veranstaltung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir unsere Rechnungen als pdf per Mail versenden, ohne dass wir verpflichtet sind, an etwaig in Ihrer Institution üblichen E-Rechnungsverfahren teilzunehmen. In Ausnahmen und erst nach expliziter Absprache versenden wir die Rechnung per Post. Im Falle der gewünschten postalischen Zusendung berechnen wir zusätzlich 10 Euro Aufwandsentschädigung.
Bei Inhouse-Seminaren werden für gewünschte Teilnahmebestätigungen separate Gebühren berechnet (s. § 10 der AGB des ZKPF). Ausnahme hiervon stellen die Zusatzqualifikationen ASAT, FKP und KrimTP dar.
§ 3 Stornierung und Änderung durch Teilnehmer:innen
Sofern zwischen den Vertragsparteien keine abweichenden Regelungen schriftlich vereinbart wurden, können Sie vor Seminarbeginn Ihr gebuchtes Seminar unter folgenden Bedingungen stornieren oder eine Vertretung benennen:
Vertretung
Mit Ausnahme der ASAT-/ASAT-Jugend-/ASAT-Kinder-, FKP und KrimTP-Zusatzqualifikationen haben Sie bis spätestens 24 Stunden vor Seminarbeginn haben Sie die Möglichkeit eine/n Ersatzteilnehmer:in zu benennen, sofern dieser die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt; auch hier behalten wir uns die Zulassung zur Teilnahme im Einzelfall vor. Eine eigene verbindliche Anmeldung des/der Ersatzteilnehmer:in ist erforderlich. Hierbei entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie bzw. für den/die Ersatzteilnehmer*in. Im Kontext der ASAT-, FKP- und KrimTP-Zusatzqualifikationen kann dies nur nach Bewilligung durch das ZKPF, sprich in Kulanz erfolgen.
Stornierung
Sie können vom Vertrag zurücktreten, wobei im Falle einer Stornierung folgende Bearbeitungsgebühren erhoben werden:
Stornierung bis 45 Tage vor Seminarbeginn: 75 €
Stornierung 44 bis 15 Tage vor Seminarbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
Stornierung ab 14 Tage vor Seminarbeginn: die volle Teilnahmegebühr; dies gilt auch bei Nichterscheinen des/der angemeldeten Teilnehmer:in.
Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Zugang der Stornierung bei uns. Die Benennung einer Vertretungoder eine Stornierung kann nur durch eine schriftliche Nachricht per Post oder E-Mail erfolgen und deren Eingang muss durch das ZKPF bestätigt sein.
Ausgenommen hiervon sind die ASAT-/ASAT-Jugend-/ASAT-Kinder-Zusatzqualifikationen, die hierzu abgeschlossenen Verträge sind bindend.
§ 4 Absage oder Verschiebung von Seminaren oder Veränderung der Durchführungsform durch Zentrum für Kriminologie & Polizeiforschung
Wir behalten uns vor, Seminare wegen zu geringer Teilnehmer:innenzahl (bis spätestens 21 Kalendertage vor dem geplanten Seminartermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung der/des Referent:in, höhere Gewalt) auch kurzfristig abzusagen, wobei wir im Falle der Erkrankung der/des Referent:in berechtigt und bemüht sind, Erstazreferent:innen zu stellen oder einen durch das ZKPF neu angesetzten Nachholtermin anzubieten. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. einer besonderen pandemischen Lage) kann durch das ZKPF eine Umstellung von Präsenzveranstaltungen auf ein Online-Seminar erfolgen. Wird ein Seminar abgesagt, ohne dass das ZKPF eine alternative Durchführungsform oder einen Nachholtermin anbietet, wird die bezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich rückerstattet.
Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem ZKPF sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des ZKPF. Dies gilt auch für die Buchung von Hotels sowie Flug- oder Bahntickets der Teilnehmenden.
§ 5 Copyright
Im Rahmen der Veranstaltungen überlassene Dokumentationen und Trainingsunterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, weder in Gänze noch auszugsweise, vervielfältigt, nachgedruckt, übersetzt oder an Dritte weitergeben werden.
Das Aufzeichnen, Streamen oder Anfertigen von Fotos oder Screenshots im Rahmen des Seminars ist grundsätzlich strikt untersagt.
§ 6 Gewährleistung & Änderungsvorbehalte
Die Seminare von Zentrum für Kriminologie & Polizeiforschung werden nach dem jeweiligen Stand des Wissens sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Veranstaltungen werden von erfahrenen Referent*innen durchgeführt. Alle Materialien, Unterlagen und Handouts werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Das ZKPF übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte und Unterlagen.
Wir behalten uns vor, erforderliche inhaltliche und organisatorische Änderungen und Abweichungen vor oder während des Seminars durchzuführen, soweit diese den Gesamtcharakter des angekündigten Seminars nicht wesentlich ändern.
Auch behalten wir uns eine Änderung der im aktuellen Seminarprogramm abgedruckten Termine bzw. Zeiten sowie des Seminarortes vor. Über erforderliche Änderungen werden wir die angemeldeten Teilnehmer:innen unverzüglich informieren.
Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referent:innen z. B. bei Krankheit durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen, wenn dies erforderlich ist. Der Nachweis einer solchen Qualifizierung obliegt im Zweifel dem ZKPF.
Haftungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem ZKPF sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des ZKPF. Dies gilt auch für die Buchung von Hotels sowie Flug- oder Bahntickets der Teilnehmenden.
§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Dem/der Teilnehmer:in steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Inhouse-Leistungen
§ 8 Honorare und Kosten
Honorare und Kosten für die Leistungen erfolgen in schriftlicher Absprache zwischen dem ZKPF und dem/der Auftraggeber:in. Entsprechende Absprachen und die Anerkennung der Konditionen per Mail sind hierzu ausreichend und gelten als bindend.
Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für die vereinbarten Leistungen, die gemeinsam mit dem/der Auftraggeber:in oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
Umfang, Form, Thematik und Ziel der Seminare, Trainings-/ Beratungsleistungen werden auf Grundlage des Angebotes des Zentrums für Kriminologie & Polizeiforschung, vertreten durch Dr. Rita Steffes-enn oder Steffen Theel, in den jeweiligen Vereinbarungen festgelegt.
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Bedingungen, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede. Bedingungen des/der Auftraggeber:in weisen wir ausdrücklich zurück. Die widerspruchslose Annahme dieser Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des/der Auftraggeber:in, und zwar auch dann, wenn er in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt. Die Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte.
Für Teilnahmebescheinigungen werden bei Inhouseseminaren mit einer Größenordnung bis 25 Personen 75 Euro je Veranstaltung (bis zu 50 Personen 150 Euro je Veranstaltung usw.) berechnet. Die Namen der Teilnehmenden müssen uns vom/von der Auftraggeber:in digital, in einem kopierbaren Format übermittelt werden. Teilnehmer:innennachweise werden von Seiten des ZKPF nur geführt, wenn das ZKPF auch die Teilnahmebscheinigungen ausstellt.
Unsere Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet und gelten ab Wohnort der von ZKPF eingesetzten Fachkraft.
Alle Preise gelten grundsätzlich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ausnahmen hiervon stellen Fachkräftefortbildungen dar, hierzu liegt dem ZKPF eine Umsatzsteuerbefreiung für einzelne Leistungen vor.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Gutachtenerstellungen/Cleasrings durch das ZKPF werden in Anlehnung und somit nach der aktuellen Fassung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nach Aufwand in Rechnung gestellt. In Ausnahmefällen können mit dem ZKPF hierzu Pauschalen vereinbart werden.
§ 8a Form der Rechnungstellung und E-Rechnungen
Mit der Auftragserteilung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir unsere Rechnungen als pdf per Mail versenden, ohne dass wir verpflichtet sind, an etwaig in Ihrer Institution üblichen E-Rechnungsverfahren teilzunehmen. In Ausnahmen und erst nach expliziter Absprache versenden wir die Rechnung per Post. Im Falle der gewünschten postalischen Zusendung berechnen wir zusätzlich 10 Euro Aufwandsentschädigung.
Rechnungsstellungen in elektronische Rechnungs(erfassungs)systeme nehmen wir nur in gesonderten, schriftlich vereinbarten Ausnahmefällen vor, wobei sich unser Halbtages- bzw. Tageshonorar in diesem Falle für nach dem 01. Juli 2024 geleistete Aufträge um 250 Euro erhöht.
Alternativ übersenden wir Ihnen ohne Zusatzkosten eine bei ZKPF übliche pdf-Rechnung, der alle benötigten Angaben unsererseits zur Erfassung in Ihrem Rechnungssystem entnommen werden können, so dass Sie die Eingabe in Ihr E-Rechnungssystem vornehmen. In diesem Fall ist eine Erfassungsbestätigung per Mail an
Im Falle einer gewünschten und/oder erforderlichen postalischen Zusendung der Rechnung berechnen wir zusätzlich 10 Euro Aufwandsentschädigung.
§ 9 Rücktritt
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die/den Referent:in wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, einen Ersatzreferent:innen zu entsenden bzw. die Dienstleistung bei Inhouse-Veranstaltungen zu einem neu zu vereinbarendem Termin nachzuholen oder in Absprache mit dem/der Organisator:in auf eine Online-Durchführung umzustellen. Unsere Haftung ist gem. § 6 ausgeschlossen bzw. begrenzt.
Sagt der/die Auftraggeber:in den Termin ab, so gilt Folgendes: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und mir vorgelegt werden. Geht der Rücktritt mindestens 6 Wochen / 42 Kalendertage vor dem Termin ein, so berechnen wir keine Kosten. Bei einer Stornierung nach dem 42. Kalendertag bis 48 Stunden vor dem vereinbarten ersten Veranstaltungstag berechnen wir eine Pauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgeltes. Sollte es uns gelingen, den Termin hinsichtlich des Umfangs in vergleichbarer Form anderweitig zu vergeben, werden wir lediglich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10 % des Honorars berechnen.
Im Falle einer Absage durch den den/die Auftraggeber:in innerhalb von 48 Stunden vor dem ersten Veranstaltung wird anlassunabhängig das volle Honorar berechnet, einschließlich der etwaig angefallenen Reise- und /oder Übernachtungskosten für die ZKPF-Referent*innen. Gleiches gilt im Falle eines Ausfalls aufgrund des Verschuldens des/der Auftraggeber:in und derer Gehilf*innen (z. B. Tagungsstätten) innerhalb von 48 Stunden vor dem ersten Veranstaltung.
Allgemeine Regelungen
§ 10 Leistungen des Zentrums für Kriminologie & Polizeiforschung
Sämtliche Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform per Post oder bei Übermittlung durch E-Mail gewahrt wird. Das gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss. Das Zentrum für Kriminologie & Polizeiforschung, vertreten durch Dr. Rita Steffes-enn oder Steffen Theel, erbringt seine Dienstleistungen entweder selbst oder durch Angestellt:innen und/oder kooperierende Referent:innen und/oder freie Mitarbeiter:innen.
§ 11 Rechte und Verpflichtungen
Der/die Auftraggeber:in erkennt das Urheberrecht des/der jeweiligen Referent:in an der von ihr erstellten Werke (Trainingsunterlagen, Skripten usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den/die Auftraggeber:in bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des/der jeweiligen Referent:in.
Das Aufzeichnen, Streamen oder Anfertigen von Fotos oder Screenshots im Rahmen des Seminars ist grundsätzlich strikt untersagt. Für die Teilnehmenden von Online-Seminaren besteht während der gesamten Veranstaltungsdauer Kamerapflicht. Eine Abweichung hiervon ist ausschließlich mit Zustimmung dea/der jeweiligen Referent:in gestattet.
Der/die Auftraggeber:in sichert zu, dass den für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
Der/die Referent:in verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm/ihr durch oder bei der Zusammenarbeit mit dem/der Auftraggeber:in bekannt geworden sind.
Der/die Auftraggeber:in wiederum verpflichtet sich, ebenfalls sämtliche ihm/ihr bekannten und bekannt gewordenen nicht allgemein veröffentlichten Vorgänge im Sinne eines Geschäftsgeheimnisses geheim zu halten.
Das ZKPF ist berechtigt, seine Dienstleistungen auch Wettbewerber:innen des/der Auftraggeber:in anzubieten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde.
§ 12 Haftungsausschluss
Wir haften dafür, vertragswesentliche Pflichten einzuhalten, wobei jedoch unsere Haftung auf das vereinbarte Leistungsentgelt beschränkt wird.
Wir haften nicht für mittelbare Schäden, auch nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden. Auch ansonsten ist jegliche weitergehende Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen, soweit wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder eine gesetzliche Haftung unabdingbar ist. Wir haften also vollumfänglich für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, solche aus anfänglichem Unvermögen und zu vertretender Unmöglichkeit.
§ 13 Gerichtsstand
Erfüllungsort und örtlicher Gerichtsstand ist Cochem/Mosel. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 14 Hinweise zur Datenverarbeitung
Wir erheben im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des/der Teilnehmer:in. Dabei beachten wir die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Teledienstdatenschutzgesetzes.
Ohne Einwilligung des/der Teilnehmer:in werden wir Bestands- und Nutzungsdaten des/der Teilnehmer:in nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist.
Der/die Kund:in hat jederzeit die Möglichkeit, über die von ihm gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten, sowie die Löschung dieser Daten anzufordern.
§ 15 Schlussbestimmungen
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem/der Kund:in findet deutsches Recht Anwendung.
Ist der/die Kund:in Kaufmann/-frau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag Cochem/Mosel. Das ZKPF ist daneben berechtigt, am Sitz des/der Kund:in zu klagen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages insgesamt nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit nicht dispositives Gesetzesrecht zur Anwendung kommt, eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01. Oktober 2022; frühere Allgemeine Geschäftsbedingungen treten hiermit außer Kraft.
Dr. Rita Steffes-enn und Steffen Theel
Zentrum für Kriminologie & Polizeiforschung, Kaisersesch
Stand: 01. Oktober 2022